Bundesnetzagentur: Technische Einrichtungen nach EEG
Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier veröffentlicht, dass die technischen Einrichtungen bei EEG-Anlagen regelt.
Nötig wurde das Papier, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) technische Einrichtungen für Grubengas- und KWK-Anlagen vorsieht, welche die Einspeiseleistung kontrollieren. Außerdem könne so die System- und Netzsicherheit gewährleistet werden, da immer mehr dezentrale Anlagen zur Energiegewinnung eingesetzt werden.
Papier fördert Einspeisemanagement-Maßnahmen
“Die technischen Einrichtungen sind für die Netzbetreiber ein wesentliches Element, um Einspeisemanagement-Maßnahmen durchzuführen. Nur so können bei Netzengpässen auch EEG- und KWK-Anlagen abgeregelt werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Vorgaben nach §6 Abs. 1 EEG und Abs. 2 EEG
- Grubengas- und KWK-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW müssen über technische Einrichtungen verfügen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann
- Solaranlagen mit einer Leistung von höchstens 100 kW müssen ebenfalls mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden
- § 11 Abs. 1 EEG:Bei Netzengpässen haben Netzbetreiber anlagenseitig die Möglichkeit, Einspeisemanagement-Maßnahmen durchzuführen
- Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiber verfällt, wenn gegen die Vorgaben des § 6 Abs. 1 oder Abs. 2 EEG verstoßen werden
- Welche Anforderungen die technischen Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG erfüllen müssen, ist im EEG nicht näher konkretisiert
Positionspapier: www.bundesnetzagentur.de
Quelle: www.windkraft-journal.de
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