Energiesteuer-Entlastung für KWK Anlagen – Formulare und Voraussetzungen

3 March 2013 2 Kommentare

Die EU-Kommission hat die vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung gemäß § 53a Energiesteuergesetz (EnStG) wieder genehmigt.

Dies teilte das Bundesfinanzministerium am 26. Februar 2013 dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) mit. Bevor jedoch die neuen Regelungen in Kraft treten können, muss noch die Freistellungsanzeige der EU-Kommission im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt werden

  • Die KWK-Anlage muss hocheffizient im Sinne des dritten Anhangs der EU-Hocheffizienzrichtlinie (Richtlinie 2004/8/EG (PDF)) sein.
  • Die KWK-Anlage muss darüber hinaus einen Nutzungsgrad von mindestens 70% aufweisen.
  • Die Hauptbestandteile der KWK-Anlage müssen sich noch in der Abschreibungs-Phase entsprechend der Vorgaben des §7 Einkommenssteuergesetz (PDF) befinden.

Nur wenn alle 3 Bedingungen erfüllt werden, kann eine vollständige Entlastung gewährt werden. Andernfalls kann eine teilweise Entlastung greifen.

Formulare für die Energiesteuer-Rückerstattung beim Zoll erhältlich

Die Formulare für die Energiesteuer-Rückerstattung sind bereits im Formular-Center des Zolls erhältlich. Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ab dem Steuerjahr 2012 für jede BHKW-Anlage ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Quelle: www.bhkw-infozentrum.de

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