EU-Kommission gewährt Energiesteuerbefreiung für BHKW und KWK Anlagen
Die Europäische Kommission wird aller Voraussicht nach rückwirkend zum 1. April eine Energiesteuerbefreiung für BHKW Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung genehmigen.
Update: Mittlerweile hat der Bundestag die Energiesteuererstattung für KWK-Anlagen bis 2 MWel beschlossen
Wie das BHKW-Infozentrum soeben in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat, hat die EU-Kommission keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung beantragte Verlängerung der Energiesteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung.
Sofern die BHKW Anlagen die EU-Richtlinien für KWK-Anlagen erfüllen und als hocheffizient eingestuft werden, wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. April eine Energiesteuerbefreiung gewährt. Für Anlagen, die nicht den EU-Richtlinien entsprechen, aber einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen, soll ein neuer Mindeststeuersatz erhoben werden.
Am 26. Oktober 2012 soll die Neuregelung in der Energiesteuerrichtlinie verankert und im Plenum des EU-Parlamentes verabschiedet werden. Die Rückerstattung der Energiesteuer für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung wurde am 1. April 2012 ausgesetzt.
Update: Mittlerweile hat der Bundestag die Energiesteuererstattung für KWK-Anlagen bis 2 MWel beschlossen
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