Gesetzesänderungen 2013 für Energiekunden im Überblick

29 December 2012 Ein Kommentar

Zum 1. Januar 2013 treten einige wesentliche Änderungen für Energiekunden in Kraft. Darunter u.a. Strompreisregelungen, Standby-Verbrauch und die Nachrüstung von Solaranlagen.

In einer Pressemitteilung hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf die Änderungen zum Jahreswechsel hingewiesen.

Folgende Änderungen gelten ab 1. Januar 2013 für Energiekunden

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das umfasst u.a. die Einführung der neuen Offshore-Haftungsumlage in Höhe von 0,25 Cent/kWh. Dadurch werden die Haftungsrisiken bei einer verzögerten Netzanbindung verringert.

Änderungen der staatlich festgelegten Strompreisbestandteile

  • Umlage der Stromnetzentgeltverordnung verdoppelt sich auf 0,329 ct/kWh
  • Umlage nach KWK-Gesetz beträgt ab 1. Januar 2013 0,126 ct/kWh
  • EEG-Umlage erhöht sich auf 5,277 ct/kWh

Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen
Im Jahr 2005 wurde festgelegt, dass sich Photovoltaik-Anlagen bei einer bestimmten Frequenz automatisch abschalten müssen. Das Problem dabei ist, das diese Regelung die Systemstabilität beeinträchtigen kann, da zur selben Zeit mehrere Anlagen vom Netz gehen und es dadurch zu Stromausfällen kommen kann.
Dem soll nun durch Nachrüsten der Wechselrichter vorgebeugt werden. Dazu wurden die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet. Anlagenbetreiber müssen dementsprechend reagieren und mit dem Netzbetreiber kooperieren. Kosten entstehen den Betreibern keine.
Nicht betroffen von der Nachrüstung sind Anlagen bis 10 kW sowie Anlagen, die ab April 2011 installiert wurden.

Besteuerung von Elektrofahrzeugen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 1 Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren zu sehen. Aus diesem Grund wurde die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge von 5 auf 10 Jahre ausgedehnt. Laut Kraftfahrzeugsteuergesetz gilt dies für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden.

Standby-Verbrauch elektrischer Geräte
Die Anfang 2010 erlassene Ökodesign-Richtlinie, die den Standby-Verbrauch neuer Geräte auf 2 Watt begrenzte, wird nun auf 1 Watt reduziert. Bei Geräten ohne Statusanzeige wird der zulässige Verbrauch sogar auf ein halbes Watt reduziert.

Quelle: www.bdew.de

1 Kommentar »

  • Andreas Schattanik said:

    Energiesteuererstattung für BHKW-Anlagen unter 50 kWel

    Berechungsmodus für Erstattung gemäß EU-Richtlinien?
    Zuständigkeiten Hauptzollamt ?

    Ansprechpartner ?

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