Heizöltank Prüfpflicht ab Sommer 2013

9 January 2013 Keine Kommentare

Mitte 2013 soll die neue “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” (VAwUS) zur bundesweit einheitlich geregelten Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter in Kraft treten.

Bis dies soweit ist, rät BHKW Infozentrum dazu, mit der Überprüfung der Heizöltanks so lange abzuwarten, bis sich die zuständigen Behörden bei Ihnen melden. In den letzten Monaten wurde nämlich des Öfteren von Firmen der Versuch unternommen, den Hausbesitzern eine Überprüfung der Heizöltanks auf Grundlage des neuen Gesetzes zu verkaufen, obwohl dieses noch gar nicht in Kraft getreten ist. Dies wird wahrscheinlich erst im Sommer 2013 der Fall sein.

Die Aufforderung, einen Sicherheitscheck des Heizöltanks durchzuführen, wird dann direkt von den zuständigen Behörden verschickt. “Bis dahin“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum, “können sich Hausbesitzer noch zurück lehnen und müssen nicht aktiv werden“.

Wann eine Erstbegutachtung zu erfolgen hat, ist abhängig vom Alter des Heizöltanks und kann von 2 Jahren bis zu 10 Jahren (bei neuen Anlagen) nach Inkrafttreten der Verordnung reichen. Danach müssen alle Keller- und Erdtanks zwischen 1.000 – 10.000 Liter alle 10 Jahre überprüft werden.

Lässt man den Tank nicht überprüfen, dann wird der Heizöllieferant bei einer fehlenden Prüfplakette den Öltank nicht mehr befüllen.

In einem Interview mit Thomas Brandes, Sachverständiger für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Kooperationspartner des Verbandes Privater Bauherren (VPB) Regionalbüros Kassel, liegen die Kosten bei ungefähr 100,00 Euro.

Quelle: www.bhkw-infozentrum.de
Verordnung: “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” (VAwUS) (PDF>

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