Höhere KWK-Einspeisevergütung ab 1. Oktober 2012
KWK-Anlagen bis 2 MW erhalten für Stromeinspeisungen ab dem 1. Oktober 2012 4,352 Cent/kWh.
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Die Prognose im letzten Artikel des BHKW-Infozentrums hat sich bestätigt: Der für die Vergütung des eingespeisten KWK-Stroms aus BHKW-Anlagen bis 2 MW maßgebliche „Übliche Preis“, der auch als KWK-Index bezeichnet wird, ist wieder gestiegen. Damit ist der KWK-Index um etwa 8% im Vergleich zum letzten halben Jahr angestiegen.
“Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 MW erfolgt die Ermittlung des marktüblichen Strompreises auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (EPEX Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Demnach erhalten BHKW-Anlagen im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 31. Dezember 2012 für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem dritten Quartal 2012 (01.07. – 30.09.).”
BHKW-Anlagen, die als Brennstoff Heizöl, Erdgas, Flüssiggas oder andere fossile Energieträger nutzen, erhalten entsprechend dem KWK-Gesetz (KWKG) einen zeitlich befristeten KWK-Zuschlag, der auf den marktüblichen Strompreis addiert wird.
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Quellennachweis: www.bhkw-infozentrum.de
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