Zuschuss für Mini BHKW erhöht sich um 0,3 Cent/kWh
Die Bundesregierung erhöht den Zuschuss für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz durch Mini BHKW um 0,3Cent/kWh.
Bislang betrug die staatliche Förderung für KWK-Anlagen, die nach dem 19. Juli 2012 in Betrieb genommen wurden, 5,11 Cent/kWh. Damit erhöht sich der Bonus auf 5,41 Cent/kWh. Der Zuschuss bezieht sich sowohl für eingespeisten als auch für selbstgenutzten Strom. Für KWK-Anlagen, die vor dem 19. Juli 2012 installiert wurden, gilt nach wie vor das alte Vergütungsmodell.
Unberührt bleiben die Steuerbefreiung für Flüssiggas, einmalige Investitionszuschüsse sowie die vermiedenen Netznutzungsentgelte.
entsprechend der Umfrage ist wohl davon auszugehen, dass die Antragszahlen in den ne4chsten Wochen wieedr zurfcckgehen und im April / Mai wird die Ampel wieedr heftig glfchen
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