Zuschuss für Mini BHKW erhöht sich um 0,3 Cent/kWh
3 August 2012
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Die Bundesregierung erhöht den Zuschuss für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz durch Mini BHKW um 0,3Cent/kWh.
Bislang betrug die staatliche Förderung für KWK-Anlagen, die nach dem 19. Juli 2012 in Betrieb genommen wurden, 5,11 Cent/kWh. Damit erhöht sich der Bonus auf 5,41 Cent/kWh. Der Zuschuss bezieht sich sowohl für eingespeisten als auch für selbstgenutzten Strom. Für KWK-Anlagen, die vor dem 19. Juli 2012 installiert wurden, gilt nach wie vor das alte Vergütungsmodell.
Unberührt bleiben die Steuerbefreiung für Flüssiggas, einmalige Investitionszuschüsse sowie die vermiedenen Netznutzungsentgelte.


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