Förderung

KWK-Zuschlag und Einspeisevergütung für BHKW

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sichert BHKW-Betreibern eine Vergütung für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Dieser Ratgeber erklärt, was der KWK-Zuschlag ist, wer ihn erhält, wie der BAFA-Antrag funktioniert und was bei Einspeisung und Eigenverbrauch zu beachten ist.

Was ist der KWK-Zuschlag?

Der KWK-Zuschlag ist eine gesetzlich verankerte Vergütung für Strom, der in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt wird. Rechtsgrundlage ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der deutschen Stromerzeugung zu steigern und damit Primärenergie einzusparen.

Anders als bei der Einspeisevergütung nach dem EEG wird der KWK-Zuschlag nicht nur für eingespeisten Strom gewährt, sondern auch für selbst verbrauchten Strom aus kleinen KWK-Anlagen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Strom abzunehmen und die Vergütung auszuzahlen.

Für wen gilt das KWKG?

Das KWKG gilt für alle hocheffizienten KWK-Anlagen in Deutschland. Als hocheffizient gilt eine Anlage, wenn sie im Vergleich zur getrennten Erzeugung eine primärenergetische Einsparung von mindestens 10 Prozent erreicht. Blockheizkraftwerke erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos.

Wer zahlt den KWK-Zuschlag?

Den KWK-Zuschlag zahlt der örtlich zuständige Netzbetreiber aus. Er finanziert die Vergütung über die KWK-Umlage, die auf alle Stromabnehmer umgelegt wird. Der Betreiber der KWK-Anlage hat gegenüber dem Netzbetreiber nach erhaltener BAFA-Zulassung einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung.

Wie hoch ist der KWK-Zuschlag?

Die Zuschlagsätze sind im KWKG geregelt und werden je nach Anlagenleistung und Förderperiode differenziert. Da die Sätze gesetzlichen Anpassungen unterliegen, sind aktuelle Werte stets direkt beim BAFA oder im geltenden KWKG zu prüfen.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderdauer bemisst sich in Vollbenutzungsstunden und hängt von der Anlagenleistung ab. Die exakten Förderdauern sind dem aktuellen KWKG zu entnehmen, da diese durch Gesetzesnovellen angepasst werden können.

Wichtiger Hinweis: Die genauen Zuschlagsätze, Mengengrenzen und Förderfristen richten sich nach dem jeweils gültigen KWKG und können sich durch Gesetzesnovellen ändern. Bitte prüfen Sie die aktuell geltenden Werte direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter bafa.de oder konsultieren Sie einen Energierechtsexperten.

Wer hat Anspruch auf den KWK-Zuschlag?

Anspruch auf den KWK-Zuschlag haben Betreiber von KWK-Anlagen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Anlage ist beim BAFA registriert und hat eine Zulassung erhalten
  • Die Anlage erzeugt gleichzeitig Strom und Nutzwärme
  • Der Gesamtnutzungsgrad liegt im hocheffizienten Bereich gemäß KWKG
  • Die Anlage ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen oder speist in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein
  • Die Anlage wurde nicht dauerhaft stillgelegt

Kleine KWK-Anlagen bis 50 kW elektrisch können auch dann Zuschlag erhalten, wenn der erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird. Das macht das Förderinstrument besonders attraktiv für Mehrfamilienhäuser und kleinere Gewerbegebäude.

Einspeisung vs. Eigenverbrauch: Was lohnt sich mehr?

BHKW-Betreiber haben die Wahl, den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen oder selbst zu verbrauchen. Beide Varianten werden nach dem KWKG vergütet, unterscheiden sich jedoch in der wirtschaftlichen Wirkung.

Einspeisung ins öffentliche Netz

Bei Volleinspeisung erhält der Betreiber neben dem KWK-Zuschlag auch die übliche Einspeisevergütung des Netzbetreibers. Diese richtet sich nach dem Marktwert des Stroms und kann variieren. Der Vorteil liegt in der einfachen Abrechnung, der Nachteil in der Abhängigkeit vom Marktpreis.

Eigenverbrauch im Gebäude

Selbst verbrauchter Strom spart die Kosten für teuren Netzstrom. Für kleine KWK-Anlagen gibt es zusätzlich einen Bonus für selbst verbrauchten Strom nach dem KWKG. Wirtschaftlich ist der Eigenverbrauch in den meisten Fällen attraktiver, weil die Einsparung beim Netzstrombezug höher ausfällt als die Einspeisevergütung.

Hybridstrategie: Eigenverbrauch mit Netzeinspeisung

In der Praxis verbrauchen die meisten Betreiber möglichst viel Strom selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Dieses Konzept maximiert den wirtschaftlichen Nutzen, erfordert aber ein geeignetes Mess- und Steuerungskonzept sowie eine sorgfältige Bilanzierung.

BAFA-Antrag: So funktioniert die Zulassung

Die BAFA-Zulassung ist die Voraussetzung für den Bezug des KWK-Zuschlags. Ohne gültige Zulassung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung. Der Antrag sollte rechtzeitig vor oder unmittelbar nach der Inbetriebnahme gestellt werden.

Unterlagen für den BAFA-Antrag

  • Ausgefülltes Antragsformular (über das BAFA-Portal erhältlich)
  • Technisches Datenblatt der KWK-Anlage
  • Nachweis über Primärenergiefaktor und Gesamtnutzungsgrad
  • Installationsnachweis und Inbetriebnahmeprotokoll des Fachbetriebs
  • Nachweis über den Netzanschluss (Netzbetreiberbestätigung)
  • Angaben zum Wärmeabnehmer und zur Wärmenutzung
Hinweis zur Aktualität: Die Antragsunterlagen und Formularversionen werden vom BAFA regelmäßig aktualisiert. Laden Sie alle Formulare ausschließlich von der offiziellen BAFA-Website (bafa.de) herunter und prüfen Sie dort die aktuellen Antragsfristen.

KWK-Zuschlag beantragen: Schritt für Schritt

Von der BAFA-Zulassung bis zur laufenden Auszahlung durch den Netzbetreiber.

1

BAFA-Zulassung beantragen

Stellen Sie den Antrag auf Zulassung beim BAFA vor oder unmittelbar nach Inbetriebnahme. Erforderlich sind Anlagenbeschreibung, technische Daten, Wirkungsgrad-Nachweise und Inbetriebnahmeprotokoll. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen. Ohne Zulassung keine Vergütung.

2

Netzbetreiber informieren

Melden Sie Ihre KWK-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen und den KWK-Zuschlag auszuzahlen. Die BAFA-Zulassungsnummer und technische Unterlagen bereithalten. Die Anmeldung sollte möglichst früh erfolgen, da die Vergütung erst nach vollständiger Anmeldung beginnt.

3

Antrag auf Zuschlag stellen

Reichen Sie beim Netzbetreiber den förmlichen Antrag auf Auszahlung des KWK-Zuschlags ein. Legen Sie die BAFA-Zulassung, Nachweise über die erzeugte Strommenge und alle relevanten technischen Unterlagen bei. Klären Sie mit dem Netzbetreiber, welche Zählerarten und Messkonzepte akzeptiert werden.

4

Auszahlung erhalten

Nach vollständiger Prüfung zahlt der Netzbetreiber den KWK-Zuschlag für jede eingespeiste oder selbst verbrauchte kWh Strom aus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise auf Basis der Zählerstände. Kontrollieren Sie Abrechnungen regelmäßig auf Plausibilität.

5

Dokumentation lückenlos führen

Führen Sie eine vollständige Dokumentation aller Betriebsstunden, Strom- und Wärmemengen sowie Wartungsmaßnahmen. Diese ist für Zuschlagsberechnung, steuerliche Abrechnung und mögliche Prüfungen durch BAFA oder Finanzamt unerlässlich. Automatische Datenloggingsysteme haben sich bewährt.

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Häufige Fragen zum KWK-Zuschlag

Was ist der KWK-Zuschlag?

Der KWK-Zuschlag ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus zugelassenen KWK-Anlagen. Er wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und richtet sich nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Aktuelle Zuschlagsätze direkt beim BAFA oder im geltenden KWKG prüfen, da sie gesetzlichen Anpassungen unterliegen.

Wer hat Anspruch auf den KWK-Zuschlag?

Anspruch haben Betreiber von KWK-Anlagen mit gültiger BAFA-Zulassung. Voraussetzung ist eine hocheffiziente gleichzeitige Strom- und Wärmeproduktion, ein Netzanschluss sowie die Erfüllung der im KWKG festgelegten Anforderungen an Mindestwirkungsgrad und Anlagengröße.

Wie lange wird der KWK-Zuschlag gewährt?

Die Förderdauer hängt von der Anlagengröße ab und wird in Vollbenutzungsstunden bemessen. Für kleine BHKW unter 50 kW elektrisch gelten andere Regelungen als für größere Anlagen. Die genauen Förderdauern dem aktuellen KWKG entnehmen, da sich diese durch Gesetzesnovellen ändern können.

Gilt der KWK-Zuschlag auch für selbst verbrauchten Strom?

Ja. Kleine KWK-Anlagen bis 50 kW elektrisch erhalten einen Zuschlag sowohl für eingespeisten als auch für selbst verbrauchten Strom. Für den selbst verbrauchten Anteil kann ein zusätzlicher Bonus bestehen. Aktuelle Konditionen und Mengengrenzen direkt beim BAFA prüfen.

Wie wird der KWK-Zuschlag steuerlich behandelt?

Der KWK-Zuschlag ist eine steuerpflichtige Einnahme. Je nach Betriebsform können Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht entstehen. Eine individuelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater ist vor Inbetriebnahme ausdrücklich empfohlen, um keine Fristen oder Meldepflichten zu versäumen.

Kann der KWK-Zuschlag mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

In vielen Fällen ist eine Kombination mit KfW-Förderdarlehen möglich, da diese auf Investitionskredite ausgerichtet sind, während der KWK-Zuschlag den Betrieb fördert. Ob eine Kumulation mit Landesprogrammen möglich ist, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien ab und muss vor Antragstellung individuell geprüft werden.

Alle Fördermöglichkeiten für Ihr BHKW im Überblick

Neben dem KWK-Zuschlag gibt es weitere Förderinstrumente: KfW-Darlehen, Landesprogramme und steuerliche Vorteile.

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