BHKW Fördermöglichkeiten im Überblick

Die Anschaffung eines BHKW kann auf unterschiedliche Weise, z.B. durch BAFA und KfW gefördert werden. Welche Kriterien gelten und wo Sie die Anträge herbekommen, können Sie hier nachlesen.

Fördermittel-Ordner und Geld

KWK-Anlagen werden auf unterschiedliche Weise bezuschusst

Blockheizkraftwerke werden auf unterschiedliche Weise gefördert, denn sie gelten als Klimaretter der Zukunft. Hier gibt es gleich mehrere Finanzierungshilfen wozu Zuschüsse und Kredite der KfW-Förderbank, die Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) und die regionale BHKW Förderung gehören. Ziel ist es, bis 2020 25% des Stromes in Deutschland mit KWK-Anlagen zu produzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, greifen verschiedene Förderungsprogramme und Finanzierungshilfen. Der Unterschied liegt in der Höhe und Dauer der Zuschüsse. So schreibt das KWK Gesetz eine Förderung von 10 Jahren vor, nach dem EEG beträgt die Förderungshöchstdauer 20 Jahre. Eine Förderung nach dem EEG greift jedoch nur, wenn das BHKW mit regenerativen Energien betrieben wird.

Aktuelle Förderungen nach dem KWK Gesetz vom 19. Juli 2012

Zuschuss vom Staat-Schild

Förderung nach dem KWK-Gesetz

Seit dem 19. Juli 2012 gelten die neuen Fördersätze des Bundes für KWK Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung. D.h., Blockheizkraftwerke die nach dem 19. Juli 2012 installiert wurden, erhalten einen Zuschlag von 5,41 Cent/kWh. Hierbei kann zwischen einem Zuschuss von zehn Jahre oder 30.000 Stunden in vollem Betrieb gewählt werden. Der Zuschlag wird nicht nur für die Einspeisung in das öffentliche Netz gewährt, sondern auch die Kilowattstunden, die direkt im Haushalt verbraucht werden, werden bezuschusst.
Zudem zahlt der Netzbetreiber für die eingespeisten Kilowattstunden den marktüblichen Preis der Strombörsen. Der Betreiber verkauft also den überschüssigen Strom an den örtlichen Netzbetreiber weiter. Da der Inhaber einer KWK Anlage keinen Strom vom örtlichen Netzbetreiber bezieht, muss auch nicht für die Infrastruktur bezahlt werden und der Verbraucher erhält den Betrag für die Bereitstellung der Stromleitung zum Haus zurück.
Anlagen, die vor dem 19. Juli 2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten 5,11 Cent/kWh. Die höheren Zuschüsse nach dem KWK Gesetz 2012 gelten aber auch, wenn eine bestehende Anlage modernisiert wird.


Um einen Stromzuschuss zu erhalten, müssen die KWK Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Anmeldung der Anlage muss deshalb nach der Inbetriebnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erfolgen. Nur wenn diese als hocheffizient eingestuft wird, bestätigt das BAFA die Förderung. Und erst danach kann die Anlage beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Zu diesem Zweck aktualisiert das BAFA regelmäßig eine Liste förderfähiger Anlagen (PDF) und stellt diese im Internet zum Download bereit.
Auch auch für die Installation kann beim BAFA Geld beantragt werden. Dies kann weiter unten auf dieser Seite nachgelesen werden.

BHKW Förderung durch die KfW-Bank

KfW-Darlehen

Voraussetzungen für eine Förderung durch die KfW-Bank

Die KfW fördert die in Blockheizkraftwerken verwendete Technik der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Voraussetzung ist, dass die Anlage streng wärmegeführt und mit Biomasse betrieben wird. Dann gewährt die KfW einen Kredit, der zinsgünstig angelegt ist mit einer fest vereinbarten Laufzeit und tilgungsfreien Anlaufjahren. Finanziert werden die Errichtung, die Erweiterung oder der Erwerb der KWK-Anlage bis zu einer Höhe von hundert Prozent der Nettoinvestitionskosten. Der Zinssatz ist variabel, wird risikogerecht festgesetzt und orientiert sich an der Bonität und den vorhandenen Sicherheiten. Wichtig ist, das alle KfW Förderungen vor Investitionsaufnahme gestellt werden müssen. Wird der Antrag nach dem Kauf bzw. erst während des Betriebs gestellt, werden die Anträge abgelehnt. Die Förderanträge können über die Hausbank gestellt werden, den Zuschuss erhalten Sie auch über Ihre Bank.

KfW-Förderprogramme im Überblick

  • Erneuerbare Energien – Standard (270) und Premium (271, 281)
  • Energieeffizient Sanieren
  • Energieeffizient Bauen

Erneuerbare Energien – Standard (270) und Premium (271, 281)

Das Premium Förderprogramm richtet sich an Antragsteller, die im großen Stil die erneuerbaren Energien umsetzen wollen. Das Standard Programm eignet sich für kleine Anlagen, insbesondere für den Einsatz in Einfamilienhäusern bzw. Mehrfamilienhäusern. Nicht gefördert werden gebrauchte BHKW sowie Nachfinanzierungen bereites begonnener Projekte. Bei diesem Programm werden bis zu 100% der Investitionssumme bei Laufzeiten von 5 – 20 Jahren gefördert.

Förderung durch “Energieeffizient Sanieren”

Diese Förderung nach dem Förderprogramm 151 sieht zinsgünstige Kredite bis 75.000€ für eine energieeffiziente Sanierung vor. Hierbei muss das Gebäude oder die Wohnung dem Standard eines KfW-Effizienshauses entsprechen. Unabhängig, ob ein BHKW eingebaut wird oder nicht. Die Laufzeit des Kredits kann bis zu 30 Jahre betragen.

Förderung durch “Energieeffizient Bauen”

Hier greift das Förderprogramm 153: Wird ein energieeffizientes Haus mit BHKW gekauft oder gebaut, sieht das Programm ein Darlehen von 100% der Baukosten (ohne Grundstückskosten) und bis zu 50.000€/Wohneinheit vor. Dazu muss das Haus oder die Wohnung den Standard eines KfW-Effizienzhauses von 70 oder besser oder den eines Passivhauses erreichen.

BHKW Förderung durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet die Fördermittel des Staates. Hier können Anträge zur Anschaffungsunterstützung nach dem Förderprogramm “Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW” gestellt werden. Demnach erhalten neue BHKW bis 20 kW einen einmaligen Investitionszuschuss, der nach elektrischer Leistung gestaffelt ist. Eine Anlage mit bspw. 20 kW wird mit 3.450€ gefördert. Kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW, erhalten einen Zuschuss von 1.500€.

Förderung durch Stromverkauf – KWK Gesetz und EEG

Überreichen von Geldscheinen

Vergütung durch Stromeinspeisung ins öffentliche Netz

Der in einem Blockheizkraftwerk erzeugte Strom wird je nach Art des verwendeten Brennstoffes durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) öffentlich gefördert. Alle öffentlichen Netzbetreiber sind kraft Gesetzes verpflichtet, den in einer BHKW-Anlage erzeugten Strom zu übernehmen und den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom entsprechend vergüten. Die Vergütung werden also vom Stromnetzbetreiber an den Besitzer der BHKW Anlage gezahlt. Hierbei wird sowohl der selbstgenutzte als auch der eingespeiste Strom vergütet. Wird die Anlage mit Heizöl oder Erdgas betrieben, erfolgt die Vergütung nach dem KWKG, beim Betrieb mit Biomasse wie Pellets, Biogas, Pflanzenöl oder Bioethanol nach dem EEG. Der Antrag auf Förderung durch Stromverkauf nach dem KWK-Gesetz kann innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Regionale BHKW Förderung nach Bundesländern

Förderprogramme-Stempel

Regionale Förderprogramme

In zahlreichen Bundesländern gibt es außerdem eigene Förderprogramme. Bis auf Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten alle Bundesländer BHKW Förderungen an.
Zudem gibt es auch Zuschüsse bei z. B. ölbetriebenen Blockheizkraftwerken bis zu 30 Kilowatt von bis zu 1.500 Euro. Finanziert wird diese regionale Förderung nicht durch die Bundesländer, sondern durch einen Zusammenschluss von Mineralölverbänden und BHKW Händlern. Erkundigen Sie sich daher bei einem BHKW Hersteller in Ihrem Ort/Region, über die zusätzlichen Sonderprogramme.

Förderprogramme nach Bundesländern

1. Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen
2. Baden-Württemberg
3. Bayern
4. Brandenburg
5. Bremen
6. Hamburg
7. Hessen

8. Mecklenburg-Vorpommern
9. Niedersachsen
10. Nordrhein-Westfalen (NRW)
11. Rheinland-Pfalz
12. Saarland
13. Sachsen
14. Schleswig-Holstein

In Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen gab es bis vor kurzem keine direkte Förderung für Blockheizkraftwerke bzw. für Kraft-Wärme-Kopplungssysteme. In Berlin gab es eine zeitlich befristete Initiative, die jedoch schon ausgelaufen ist. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen der Energiewende auch in diesen Bundesländern neue Initiativen gestartet werden, daher empfiehlt sich ein regelmäßiger Besuch der Webpräsenzen der Umweltministerien:
Berlin: www.stadtentwicklung.berlin.de
Sachsen-Anhalt: www.sachsen-anhalt.de
Thüringen: www.thueringen.de

Aber in diesen Bundesländern läuft eine KWK-Offensive, bei der Anlagen durch den regionalen Mineralölhandel mit bis zu 1.450 Euro gefördert werden.
Unabhängig von der Region stellt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Mini-KWK Anlagen zur Verfügung.

BHKW Förderung in Baden-Württemberg

Förderprogramm: BHKW Förderung im Rahmen des CO2 Minderungsprogrammes
Förderungshöhe: Grundsätzlich wurde die Förderhöhe auf maximal 100.000 Euro festgesetzt
Förderungskriterien: Blockheizkraftwerke ab 15 kW werden für Privatpersonen und kleine bzw. mittlere Unternehmen gefördert. Als Brennstoff müssen Holzpellets oder Biogas eingesetzt werden.
Beschreibung: Die Förderung erfolgt im Rahmen von kommunalen Modellprojekten. In Baden-Württemberg werden BHKW auch mit dem “Bioenergiedörfer-Projekt” sowie mit dem “Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm” unterstützt, mit je bis zu 20% der förderfähigen Summe. Die Obergrenze der Förderungsfähigkeit wird mit 100.000 Euro erreicht.
Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de und auch www.stadtwerke-karlsruhe.de

BHKW Förderung in Bayern

Förderprogramm: Förderung von Heizsystemen mit Biomasse zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes
Förderungshöhe: In Abhängigkeit vom Modelltyp und der Leistungsfähigkeit
Förderungskriterien: In 7 Jahren muss ein BHKW System mind. 500 Tonnen Kohlendioxid einsparen. Die eingesetzten Brennstoffe müssen zudem zwingend Biomasse- oder Holzprodukte aus regionaler Produktion sein.
Beschreibung: Der Bayrische Landesverband für Wald und Forstwirtschaft (LWF) widmet dem Thema Holzenergie einen eigenen Internetauftritt mit zahlreichen Details.
Internet: www.lwf.bayern.de und www.izu.bayern.de

BHKW Förderung in Brandenburg

Förderprogramm: RENplus
Förderungshöhe: Der konkrete Förderanteil beträgt 25% der förderfähigen Summe, maximal jedoch 50.000 Euro pro neu installiertem Blockheizkraftwerk.
Förderungskriterien: Das geförderte BHKW muss mindestens einen Nutzungsgrad von 70% aufweisen.
Beschreibung: Mit dem RENplus-Programm möchte das Land Brandenburg eine nachhaltige Energiestrategie umsetzen, den Energieverbrauch senken und die CO2-Emissionen reduzieren. Vor allem soll der Anteil erneuerbarer Energien deutlich ausgebaut werden, um die Energiewende voranzutreiben.
Internet: www.ilb.de/renplus

BHKW Förderung in Bremen

Förderprogramm: REN Programm (rationelle Energienutzung)
Förderungshöhe: Angesetzt wird ein Grundbetrag von 2.500 Euro zuzüglich 320 Euro pro kW an elektrischer Leistung
Förderungskriterien: Die Förderung von Blockheizkraftwerken mit einer maximalen elektrischen Leistung von 50 kW richtet sich an Industrie- bzw. Wirtschaftsunternehmen
Beschreibung: Unter www.umwelt.bremen.de informiert das Umweltressort von Bremen, welche Rolle die Kraft-Wärme-Kopplung im Zuge einer modernen Energieversorgung spielen wird.
Internet: www.umwelt-unternehmen.bremen.de/ren-programm und hwww.energiekonsens.de (PDF)

BHKW Förderung in Hamburg

Förderprogramme: Bioenergie und Unternehmen für Ressourcenschutz
Förderungshöhe: Bewilligt werden können 75 Euro für je 1 Kilowatt an thermischer Leistung. Die Gesamthöhe der Förderung wird mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro gedeckelt. Darüber hinaus fördert die Hansestadt mit dem Programm “Unternehmen für Ressourcenschutz” den kontinuierlichen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Pro jährlich eingesparter Tonne CO2 können Hamburger Unternehmen 600 Euro einsparen. Für Großprojekte (mehr als 50 Tonnen CO2 Einsparung) wird eine Grundförderung in Höhe von 27.000 Euro gewährt.
Förderungskriterien: Dieses spezielle Programm richtet sich an Grundeigentümer und Handwerksbetriebe. Gefördert werden Blockheizkraftwerke, die mit Pflanzenöl arbeiten, wobei Palmöl ausgenommen ist.
Beschreibung: Unter www.hamburg.de/bhkw-check (PDF) finden Interessenten hilfreiche Informationen rund um das Thema BHKW Check. Hier können Sie nachvollziehen, ab wann sich der Einsatz eines BHKW in wirtschaftlicher Hinsicht lohnt. Ebenfalls finden sich hier Kontaktdaten von Fachleuten, um sich vor Ort in Bezug auf ein etwaiges Investitionsprojekt beraten zu lassen.
Weitere Webseiten: www.hamburg.de/foerderung-bhkw

BHKW Förderung in Hessen

Förderprogramm: “Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft”
Förderungshöhe: Bis zu 75.000 Euro. Für eine optimale wirtschaftliche Auslegung wird eine kostenlose Fachberatung gewährt.
Förderungskriterien: Das Programm gilt für Biogasanlagen mit integriertem BHKW. Juristische als auch natürliche Personen können die Förderungsmöglichkeiten beantragen.
Beschreibung: Das Bundesland Hessen möchte mit einem Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit nachwachsende Rohstoffe zur Energiegewinnung fördern und gleichzeitig den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen deutlich reduzieren. Details zum Programm und zu den anvisierten Zielen können unter www.verwaltung.hessen.de/ziele nachgelesenen werden.
Internet: www.verwaltung.hessen.de/foerderung

BHKW Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Förderprogramm: Aktionsplan Klimaschutz Kraft-Wärme-Kopplung
Förderungshöhe: 20% der förderfähigen Summe können erstattet werden, allerdings muss sie mindestens 20.000 Euro betragen, die maximale Höhe ist mit 200.000 Euro gedeckelt.
Förderungskriterien: Betroffen sind wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit einer Leistung bis 1,5 MW. Infolge der recht hohen Einstiegssumme sind Verbände, Kommunen, kleinere und mittlere Unternehmen sowie die Wohnungswirtschaft antragsberechtigt.
Beschreibung: Mit der Klimaschutzförderrichtlinie “Aktionsplan Klimaschutz” möchte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Reduzierung von Treibhausgasen nachhaltig forcieren.
Internet: www.service.m-v.de/klimaschutz

BHKW Förderung in Niedersachsen

Förderprogramme: Förderung von Forschungsprojekten zu erneuerbaren Energien und energetischer Gebäudesanierung
Förderungshöhe: Je nach spezifischer Projektauslegung (vorherige Bewerbung nötig)
Förderungskriterien: In Abhängigkeit von den Größendimensionen und den Einsparmöglichkeiten in punkto CO2 Reduktion.
Beschreibung: Das Land Niedersachsen möchte mit Projekten vor Ort den Klimaschutz in den Kommunen weiter vorantreiben.
Internet: www.umwelt.niedersachsen.de/kwk

BHKW Förderung in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Förderprogramm: progres.nrw
Förderungshöhe: Je nach Leistung erfolgt ein gestaffelter Zuschuss zwischen 1.500 Euro und 17.000 Euro.
Förderungskriterien: Sowohl Unternehmer als auch juristische Personen sind antragsberechtigt. Gefördert werden Blockheizkraftwerke, die mit Biomasse, Biogas oder Pflanzenöl betrieben werden. Die Leistung darf dabei maximal 50 kW betragen, wobei ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz vorhanden sein muss.
Beschreibung: Mit diesem Programm soll eine breite Markteinführung von innovativen Technologien zur Ausnutzung unerschöpflicher Energiequellen bzw. zur rationellen Energieerzeugung beschleunigt werden. Progres.nrw will einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz im Rahmen der Energiewende leisten.
Internet: www.progres.nrw.de
Weitere Webseiten: www.energieagentur.nrw.de

BHKW Förderung in Rheinland-Pfalz

Förderprogramm: Mit der Richtlinie “Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich erneuerbarer Energien” werden auch BHKW gefördert.
Förderungshöhe: Die förderfähigen Investitionsaufwendungen dürfen 30.000 Euro nicht
unterschreiten. Zinszuschüsse werden über einen Zeitraum von 7 Jahren in degressiver Form gewährt.
Förderungskriterien: Anträge für Förderzuschüsse können von Freiberuflern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen gestellt werden.
Beschreibung: Dieses Förderprogramm unterstützt mit Zinszuschüssen die Finanzierung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien als Beitrag zur nachhaltigen Erhöhung der Energieeffizienz. Als Ziele werden eine zukunftsfähige Energieversorgung sowie langfristige Kosteneinsparungen angegeben.
Internet: www.effnet.rlp.de

BHKW Förderung im Saarland

Förderprogramme: Zukunftsenergieprogramm Technik & Klima Saar Plus
Förderungshöhe: Klima Saar Plus: Förderung kleiner BHKW mit bis zu 20 kW Leistung in Nichtfernwärmegebieten (mind. 3.000 Euro pro Blockheizkraftwerk).
Förderungskriterien: Juristische und natürliche Personen sind antragsberechtigt. Die Zuschüsse sind u.a. an die Bedingung gebunden, die KWK-Systeme sachgerecht in das vorhandene Heizungsnetz einzubinden.
Beschreibung: Das Saarland fördert über das “Zukunftsenergieprogramm Technik” erfolgversprechende Modellvorhaben im effizienten Energiebereich der Kraft-Wärme-Kopplung.
Internet: www.kwk-check.de/Foerderung/Saarland (PDF), Details zum Förderprogramm Klima Saar Plus: www.saarland.de/klima-saar-plus

BHKW Förderung in Sachsen

Förderprogramm: Gefördert werden BHKW für Pflanzenöl im landwirtschaftlichen Bereich. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) gewährt zudem Investitionszuschüsse für Blockheizkraftwerke.
Förderungshöhe: In Bezug auf die Investitionszuschüsse durch die Sächsische Aufbaubank erfolgt die Förderung gestaffelt je nach Leistung des BHKW. Zwischen 0 und 4 kW elektrischer Leistung werden 1.000 Euro je kW gefördert, ab einer elektrischen Leistung von 6 kW gibt es 300 Euro je kW.
Förderungskriterien: Das Förderprogramm in punkto Pflanzenöl steht Landwirtschaftsbetrieben offen, die Investitionszuschüsse über die Aufbaubank stehen allen Interessenten offen.
Beschreibung: Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.sab.sachsen.de/foerderung. Berichte zum Thema Pflanzenöl finden Sie unter www.smul.sachsen.de.

BHKW Förderung in Schleswig-Holstein

Förderprogramm: Biogasanlagen Förderung, in der auch Blockheizkraftwerke integriert sind. Zudem bietet das Land eine bis zum 31.12.2013 befristete Förderrichtlinie zur Einführung von Mikro Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Förderungshöhe: In Abhängigkeit von der konkreten elektrischen Leistung in kW.
Förderungskriterien: Eigenheimbesitzer kommen nicht in den Genuss der Förderung. Sie richtet sich in erster Linie an Gemeinden sowie natürliche und juristische Personen (Unternehmen).
Beschreibung: Das ehemals initiierte Förderprogramm “Biomasse und Energie” ist seit Mai 2010 vorläufig nicht mehr verfügbar. Informationen zur zeitlich befristeten Förderrichtlinie zur Einführung von Mikro Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen finden sich unter www.eksh.org (PDF) und www.schleswig-holstein.de/foerderprogramme (PDF).

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