NRW fördert KWK-Projekte in Kommunen mit 25 Millionen Euro

15 October 2012 Keine Kommentare

Nordrhein-Westfalen will mit dem Wettbewerb “KWK-Modellkommune 2012-2017” die Energiewende vorantreiben und unterstützt Projekte mit insgesamt 25 Mio. Euro.

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel bezeichnet die Kraft-Wärme-Kopplung als “schlafenden Riesen der Zukunftsenergien”. Daher ist der “[…] Ausbau der KWK […] ein entscheidender Weg, um die Energiewende erfolgreich vollziehen zu können”.

Wie wichtig der nordrhein-westfälischen Landesregierung das Thema KWK und Energiewende ist, kann anhand des Koalitionsvertrages abgeleitet werden. Darin hat die Landesregierung festgehalten, dass bis 2020 der Anteil des Stroms, der mit KWK-Anlagen in NRW erzeugt wird, auf 25 Prozent erhöht werden soll.
“Mit unserem KWK-Impulsprogramm geben wir das längst fällige politische Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung, auf das die Branche von Seiten des Bundes vergeblich wartet”, erklärte Remmel. Das Land hat deshalb einen neuen Förderwettbewerb gestartet, der sich speziell an die Kommunen richtet: “KWK-Modellkommune 2012 bis 2017“. Der Projektaufruf steht hier als PDF-Dokument zur Verfügung.

Mit dem neuen Wettbewerb will die Landesregierung den Kommunen beim Auf- und Ausbau ihrer KWK-Anteile an der Stromerzeugung unterstützen und stellt dazu zusätzlich Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro bereit. Unterstützt werden sollen Projekte, die Modellcharakter haben und auf andere Kommunen adaptierbar und anwendbar sind. Am Wettbewerb beteiligen können sich alle Kommunen, wobei sich die Projekte auf einzelne Stadtteile oder Quartiere beziehen können. Stadtwerke und Genossenschaften können in Kooperationen mit den Kommunen beteiligt werden.

Eine Bewerbung ist ab sofort möglich und die Teilnahmefrist läuft bis zum 31. Januar 2013. Die Bewerbung setzt ein Grobkonzept voraus, das Ansatzpunkte zu einer strukturellen Entwicklung der KWK-Nutzung in der Kommune enthalten muss. Sie können sich auf das Gesamtgebiet der Kommune, auf einen einzelnen Stadtteil oder auf ein Quartier beziehen. Sie können eine einzelne Maßnahme oder ein integriertes Bündel von mehreren Maßnahmen umfassen. “Aus ihnen muss allerdings klar hervorgehen, wie der KWK-Zubau bzw. wie der Fernwärmeausbau erfolgen soll, welche Instrumente herangezogen werden sollen und welche Zeitachse dabei zugrunde gelegt wird”, erklärte der Minister.

In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst ein Förderimpuls vor allem in die regionale Breite ausgelöst werden. Es sollen zunächst bis zu 15 Grobkonzepte ausgewählt werden. Diese Kommunen erhalten die Möglichkeit, ein Feinkonzept zu erarbeiten, für das eine Förderung von bis zu 90 % gewährt wird. Auf der Grundlage der eingereichten Feinkonzepte sollen dann drei ausgesuchte KWK-Spitzenkonzepte mit Modellcharakter gefördert werden. Zudem kann ein Konzept mit einem besonders hohen Innovationscharakter mit dem Sonderpreis “KWK-Innovation” ausgezeichnet werden.

Die Bewertung der Grobkonzepte sowie die spätere Auswahl der Modellkommunen erfolgt durch eine Jury.

Quelle: www.umwelt.nrw.de

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